EStG 1988: § 93 Abs 4 Z 1 (§ 27 Abs 2 Z 1), § 19 Abs 1
VwGH 25. 5. 2011, 2006/13/0023
Mehrbeträge, die unabhängig von einer Wertsicherung und neben marktüblichen Zinsen gewährt werden, kommen als "besondere Entgelte oder Vorteile" iS der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 Abs 2 Z 1 EStG in Betracht.