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Außergewöhnliche Belastung, Begräbniskosten, auch Ausgaben für ein Totenmahl absetzbar

JudikaturÖStZ 2011/761ÖStZ 2011, 432 Heft 17 v. 1.9.2011

EStG 1988: § 34 Abs 1

VwGH 31. 5. 2011, 2008/15/0009

Ist kein Nachlass vorhanden oder reicht er nicht aus, um die angemessenen Begräbniskosten zu decken, dann haften die nach dem Gesetz zum Unterhalt des Verstorbenen verpflichteten Personen für die Begräbniskosten. Die nach § 143 Abs 1 ABGB normierte Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber den Eltern umfasst die rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten iSd § 549 ABGB, zu denen nach der Rechtsprechung des OGH auch die Kosten eines schlichten Totenmahls zählen, soweit ein entsprechender Ortsgebrauch besteht.

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