EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
VwGH 31. 3. 2011, 2009/15/0198
Für den Besuch eines Mediationslehrgangs am WIFI eines (als Strafreferent tätigen) Finanzbeamten konnte die Behörde iS des Aufteilungsverbots nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG die für die Abziehbarkeit als Werbungskosten erforderliche (nahezu ausschließliche) berufliche Veranlassung zu Recht verneinen. Auch die (entfernte) Möglichkeit, im Falle einer Bewerbung um eine andere Position in der Finanzverwaltung (um die Funktion eines hauptberuflichen Mitglieds des UFS) aus einzelnen Elementen des Lehrgangs (Rollenspiele) Nutzen zu ziehen, reicht für die Abziehbarkeit nicht aus.