(Vondrak, ecolex 7/2011, S. 656)
Der VwGH hat den UFS bestätigt, dass trotz Zwischenschaltung eines Treuhänders bei Erwerb sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft, die eine Liegenschaft hält, Grunderwerbsteuer anfällt. Eine in der Beratungspraxis weit verbreitete Gestaltung zur Vermeidung der GrESt werde damit deutlich eingeschränkt. Die Entscheidung führe zu einer weiteren Zurückdrängung der formalrechtlichen Anknüpfung im Gebühr- und Verkehrssteuerrecht.