(Zorn, RdW 2011/466, S. 442)
Die gegen die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 nach § 122 des Wirtschaftskammergesetzes vorgebrachten Bedenken wurden vom VwGH nicht geteilt. Der Beitrag setzt sich näher mit den Entscheidungsgründen auseinander.
(Zorn, RdW 2011/466, S. 442)
Die gegen die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 nach § 122 des Wirtschaftskammergesetzes vorgebrachten Bedenken wurden vom VwGH nicht geteilt. Der Beitrag setzt sich näher mit den Entscheidungsgründen auseinander.