(Hilber, ecolex 6/2011, S. 552)
Das BMF hat zum Verkürzungszuschlag bereits am 23. 12. 2010 einen Durchführungserlass erstellt, der allerdings nicht veröffentlicht wurde. Der Autor stellt wesentliche Aussagen dieses von ihm als "Geheimerlass" bezeichneten Erlasses vor und würdigt diese kritisch.