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Umsatzsteuerrückerstattung für geförderte EU-Forschungsprojekte als Folge der Umsatzsteuerbefreiung der Europäischen Union?

Steuerrecht aktuellUniv.-Ass. MMag. Dr. Werner C. Haslehner, LL.M. (LSE)ÖStZ 2010/371ÖStZ 2010, 175 Heft 8 v. 20.4.2010

(Forschungs)instituten von Universitäten oder anderen Körperschaften öffentlichen Rechts steht nach dem UStG idR kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, was gerade für die Anschaffung teurer Forschungsgeräte ein massives Hindernis darstellen kann. Auf Grundlage einer Vereinbarung der österreichischen Bundesregierung mit der Europäischen Kommission könnte allerdings die Möglichkeit bestehen, eine Rückerstattung jener Mehrwertsteuerbeträge zu erlangen, die auf Anschaffungen für von der EU geförderte Projekte lasten. Das Bundesministerium für Finanzen erstattet danach die Mehrwertsteuer, die auf Anschaffungen nicht vorsteuerabzugsberechtigter Forschungseinrichtungen entfällt, wenn sie von der EU im Rahmen der Forschungsförderung finanziert wurden. Die Entlastung scheitert allerdings an der strengen Sichtweise des BMF, welches das Antragsrecht nur der EU selbst zugesteht und damit die Erstattung effektiv ins Leere laufen lässt. Der Beitrag unterzieht vor diesem Hintergrund vor allem auch die Umsatzsteuerbefreiung der EU einer eingehenden Untersuchung.

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