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Einbringung von Kommanditanteilen, Untergang des Verlustvortrags bei übernehmender Gesellschaft (aus einer veräußerten Komplementärbeteiligung)

JudikaturÖStZ 2010/197ÖStZ 2010, 91 Heft 4 v. 22.2.2010

UmgrStG §§ 4 und 21 (EStG 1988: § 18 Abs 6 und 7)

VwGH 18.11.2009, 2006/13/0160

Die Kommanditanteile der an der A-KG beteiligten Kommanditisten wurden rückwirkend mit 31. 12. 2000 gemäß Art III UmgrStG in die beschwerdeführende GmbH eingebracht. Diese GmbH hatte im Zeitpunkt der Umgründung Verlustvorträge, die aus einer (74%igen) Komplementärbeteiligung an der B-KG resultierten, welche per 29. 1. 1999 veräußert worden war, sodass die Beteiligung zum Zeitpunkt der Umgründung nicht mehr zum Betriebsvermögen der beschwerdeführenden GmbH gehörte.

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