EStG 1988: § 108e, § 6
VwGH 29. 4. 2010, 2006/15/0153
Anders als Mieterinvestitionen, die einkommensteuerlich regelmäßig zu einem beim Mieter selbständig anzusetzenden Wirtschaftsgut führen und damit als eigene (auch einer Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG grundsätzlich zugängliche) körperliche Wirtschaftsgüter anzusehen sind (vgl VwGH 25. 10. 2006, 2006/15/0152), stellen vom Mieter (für Maßnahmen des Vermieters zugunsten des Mieters) bezahlte Baukostenzuschüsse einen Beitrag des Mieters zu den Baukosten des Vermieters dar, der dem Mieter kein wirtschaftliches Eigentum an den (mit)finanzierten Einbauten vermittelt. Der Baukostenzuschuss ist daher - auch in wirtschaftlicher Betrachtung - nicht mit Mieterinvestitionen vergleichbar und damit auch kein (körperliches) Wirtschaftsgut iSd § 108e Abs 2 EStG.