EStG 1988: § 108e Abs 2 (EStG 1988: § 6 Z 1 und § 7 Abs 1)
VwGH 16. 12. 2009, 2007/15/0305
Eine Hackschnitzelheizung, die als Spezialheizung in unmittelbarem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb steht und auch eine Klimatisierung der Stallräumlichkeiten bewirkt (im Rahmen der Ausübung eines vollbiologischen Schweinezuchtbetriebs), besitzt keine so weitgehende Selbständigkeit, dass sie als ein Wirtschaftsgut angesehen werden könnte, das sich jederzeit ausbauen und ohne erhebliche Wertminderung in anderen Gebäuden verwenden ließe. Die Heizungsanlage stellt demnach einen unselbständigen Bestandteil des Gebäudes dar, sodass auf ihre steuerrechtliche Beurteilung jene Grundsätze Anwendung finden, die für Gebäude gelten (vgl Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 7 Tz 5). Entsprechend der Ausschlussbestimmung für Gebäude in § 108e Abs 2 EStG kam somit für den Einbau der Hackschnitzelanlage keine Investitionszuwachsprämie nach § 108e Abs 1 EStG in Betracht.