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Begünstigtes Jahressechstel auch von sonstigen Bezügen?

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2010/779ÖStZ 2010, 390 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

(Weber, RdW 2010/403, S. 365)

Anders als Doralt in RdW 2010/251, S. 240, vertritt Weber die Ansicht, dass sonstige Bezüge, die verteilt über das Jahr ausbezahlt werden, als laufende Bezüge zu besteuern seien. Die Begünstigung für sonstige Bezüge gem § 67 EStG stehe diesfalls nicht zu. Für die Berechnung der Sechstelbegünstigung seien die laufenden Bezüge einzubeziehen.

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