(Zorn, RdW 2010/400, S. 362)
Über Vielfliegerprogramme (wie Miles & More) erhalten Fluggäste Bonusmeilen gutgeschrieben. Selbst wenn ein Zusammenhang mit Dienstreisen besteht, unterliegen diese Bonusmeilen nach Ansicht des VwGH im Erk 29. 4. 2010, 2007/15/0293, nicht der Lohnsteuer.