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Unzulängliche Steuerbefreiung von Dividenden aus EU-Tochtergesellschaften

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/222ÖStZ 2009, 118 Heft 6 v. 16.3.2009

Das Königreich Belgien hat das in Art 4 Abs 1 1. Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG (über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten) vorgesehene Befreiungssystem gewählt und vorgesehen, dass die von einer Muttergesellschaft bezogenen Dividenden in ihre Besteuerungsgrundlage einbezogen werden, um davon anschließend zu 95 % abgezogen zu werden, soweit in dem entsprechenden Besteuerungszeitraum nach Abzug der anderen steuerfreien Einkünfte ein positiver Gewinnsaldo verbleibt.

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