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Kapitalerträge müssen stets brutto besteuert werden

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Oktober 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/1207ÖStZ 2009, 608 Heft 24 v. 15.12.2009

Nach Ausführungen zur Besteuerung von in- und ausländischen Kapitalerträgen wird das VfGH-Erk 17. 6. 2009, B 53/08, wonach Werbungskosten bei Kapitalerträgen - auch im Fall einer beantragten Veranlagung - nicht abgezogen werden können, kurz dargestellt. Leider habe sich der VfGH - wie Marscher anmerkt - nicht mit den sE berechtigten Bedenken der Fachliteratur auseinandergesetzt, die dieses Abzugsverbot kritisiert.

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