Der Autor befasst sich näher mit Befreiungen für besondere, insb einmalige Entgelte, und mit Befreiungen für geförderte, auch lohnsteuerrechtlich begünstigte Dienstgeberzuwendungen.
Der Autor befasst sich näher mit Befreiungen für besondere, insb einmalige Entgelte, und mit Befreiungen für geförderte, auch lohnsteuerrechtlich begünstigte Dienstgeberzuwendungen.