vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/1182ÖStZ 2009, 585 Heft 24 v. 15.12.2009

Gemäß § 34 Abs 9 EStG können ab 1. 1. 2009 bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem das Kind das 10. Lebensjahr (bei behinderten Kindern das 16. Lebensjahr) vollendet, € 2.300 in voller Höhe (ohne Kürzung durch den Selbstbehalt) als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!