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Vorsteuer-Vergütungsanträge in Deutschland

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/1177ÖStZ 2009, 584 Heft 24 v. 15.12.2009

Auf Ersuchen des Bundesfinanzhofs hat der EuGH klargestellt, dass der Begriff "Unterschrift" in dem in Anhang A der 8. MwSt-RL enthaltenen Muster für den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist, der einheitlich dahin auszulegen ist, dass ein solcher Vergütungsantrag - entgegen § 18 Abs 9 dUStG - nicht zwingend von dem Steuerpflichtigen selbst unterschrieben werden muss, sondern dass insoweit die Unterschrift eines Bevollmächtigten genügt. EuGH 3. 12. 2009, C-433/08 , Yaesu Europe.

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