Auf Ersuchen des Bundesfinanzhofs hat der EuGH klargestellt, dass der Begriff "Unterschrift" in dem in Anhang A der 8. MwSt-RL enthaltenen Muster für den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist, der einheitlich dahin auszulegen ist, dass ein solcher Vergütungsantrag - entgegen § 18 Abs 9 dUStG - nicht zwingend von dem Steuerpflichtigen selbst unterschrieben werden muss, sondern dass insoweit die Unterschrift eines Bevollmächtigten genügt. EuGH 3. 12. 2009, C-433/08 , Yaesu Europe.