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Artenschutz - neue finanzstrafrechtliche Bestimmungen

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Oktober 2009 - Teil 1ÖStZ 2009/1159ÖStZ 2009, 578 Heft 23 v. 1.12.2009

Während Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen bisher gerichtlich strafbare Handlungen sowie Verwaltungsübertretungen darstellten, die nach dem Verwaltungsstrafgesetz zu ahnden waren, normiert das Artenhandelsgesetz 2009 - wie der Autor berichtet - neben gerichtlich strafbaren Handlungen Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten, die dem Regime des Finanzstrafgesetzes unterliegen.

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