Der Abzugsfähigkeit von NLP-Kursen stehen in Österreich das BMF und die Rsp eher ablehnend gegenüber. Der dt BFH sieht hingegen derartige Kurse insb dann als beruflich veranlasst, wenn sie von einem professionellen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse auf eine berufliche Verwendung angelegt ist.