Bei einem Finanzierungsleasingvertrag ist bei Kfz iSd § 8 Abs 6 EStG dann ein Aktivposten zu bilden, wenn der Vertrag als Finanzierungsleasing eingestuft wird. Wird das Fahrzeug zurückgegeben, dann war bisher der Aktivposten aufwandswirksam aufzulösen. Nach Ansicht des Autors wollen die EStR 2000 dies systemwidrig ändern.