Es erscheine problematisch, wenn das BMF im Weisungsweg Entscheidungen des VwGH, welche sich an den gesetzlichen Grundlagen zu orientieren haben, nach eigenem Gutdünken unterläuft.
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Es erscheine problematisch, wenn das BMF im Weisungsweg Entscheidungen des VwGH, welche sich an den gesetzlichen Grundlagen zu orientieren haben, nach eigenem Gutdünken unterläuft.
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