Aufgrund der äußerst engen Auslegung und der Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte, führen lt Schrottmeyer zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung. Seine Checkliste soll dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden, sie ersetze jedoch keinesfalls die Auseinandersetzung mit dem Einzelfall.