Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1. 1. 2008 neue, strengere Regelungen im Zusammenhang mit der Geschenkannahme durch Amtsträger bzw für Bestechungen eines Amtsträgers beschlossen. Der "Steuerinsider" stellt einige Gedanken zur Umsetzung im Bereich der Finanzverwaltung an.