Der OGH hat beim VfGH den Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Zuverdienstgrenze für das Kindergeld gestellt (23. 9. 2008, 10 Ob 593/08m). Er folge damit den Bedenken, die der Autor in seinem Beitrag in RdW 2007, 308 bereits angemeldet hat.