(Arlt, FJ 2/2008, S. 45)
Der Beitrag stellt den Unterschied zwischen Angeld und Anzahlung aus zivilrechtlicher Sicht dar. Da Angeld - im Gegensatz zur Anzahlung - umsatzsteuerrechtlich nicht relevant ist, ist es wesentlich, wann Angeld und wann eine Anzahlung vorliegt.