(Gurtner/Pichler, SWK 6/2008, S 296)
In der Praxis kommt es vor, dass Kunden über das für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung geschuldete Entgelt hinaus Über- oder Doppelzahlungen leisten. In einem Urteil vom 19. 7. 2007 hatte sich der BFH mit der Frage zu beschäftigen, ob und, wenn ja, wann die zu viel erhaltenen Zahlungen beim Leistenden der Umsatzsteuer unterliegen.