(Renner, SWK 6/2008, S 304)
Gemeinnützig tätige Körperschaften sind weitgehend von der Körperschaftsteuer befreit. Diese Befreiung endet allerdings, wenn die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit eingestellt wird, Erträgnisse nur mehr zur Schuldentilgung Verwendung finden und über das Vermögen der Körperschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.