vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausfuhrlieferung und Lohnveredlung - Nachweis der Ausfuhr

Bundesweiter FachbereichAktueller USt-FallMag. Elisabeth PlankÖStZ 2008/148ÖStZ 2008, 53 Heft 3 v. 1.2.2008

1. Sachverhalt

In bestimmten Situationen haben zwei oder mehrere Unternehmer die Ausfuhr von Gegenständen nachzuweisen.

Beispiel: Ein Gegenstand wird beim Unternehmer A1 in Österreich erworben und - im Auftrag des Käufers - bei den Unternehmern A2 und A3 (beide in Österreich) einer Be- oder Verarbeitung unterzogen. Anschließend wird der Gegenstand ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte