Gegenstand der Rs Papillon sind französische Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung (intégration fiscale), die es einer Muttergesellschaft ermöglichen, die Gewinne und Verluste aller Gesellschaften des Konzerns zu verrechnen und dann für das Gesamtergebnis des Konzerns allein körperschaftsteuerpflichtig zu sein. Dieser Steuervorteil wird allerdings nicht gewährt, wenn die in Frankreich ansässige Muttergesellschaft eine gleichfalls in Frankreich ansässige Enkelgesellschaft über eine Tochtergesellschaft hält, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat und in Frankreich keine Geschäftstätigkeit ausübt. Vorliegend geht es somit darum, ob eine gebietsfremde Zwischengesellschaft das erforderliche Band herstellen kann, um die steuerliche Integration zwischen gebietsansässigen Großmutter- und Enkelgesellschaften zu ermöglichen.