Die geplante Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (Bundesgesetz, mit dem das GSpG, das UStG 1994, das GebG 1957, das AVOG, das FinStrG und das FAG 2008 geändert werden - GSpG-Novelle 2008) ist die erste tiefgreifende und umfassende Reform zur Anpassung der Rechtslage an die Entwicklungen der letzten Jahre im Glücksspielbereich und betrifft insbesondere die Marktsegmente Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals. Sie sollen mit einer eigenen Bundesautomatensteuer bzw Konzessionsabgabe nach § 17 Abs 3 Z 8 und Z 9 GSpG belegt sein. Vorgesehen ist weiters die Absenkung der Spielbankabgabe für umfassende Spielbankkonzession auf einen Einheitssatz von 30 %. Die neue Lotterienabgabe ist abgesehen von der Ausweitung auf verbotene Ausspielungen ein Ersatz für die bisherigen Gebühren gemäß § 33 TP 17 Abs 1 Z 7 und Z 8 GebG.