Strittig ist, ob das Halten einer Mitunternehmerbeteiligung durch eine Personengesellschaft (doppelstöckige Personengesellschaft) als geringste betriebliche Tätigkeit im Sinn der Abfärbetheorie gilt. Mit dem 1. EStR-Wartungserlass 2008 hat das BMF die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesem Problem klargestellt.