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Checkliste für Umgründungen

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil IIÖStZ 2008/1043ÖStZ 2008, 535 Heft 22 v. 17.11.2008

Aufgrund der im UmgrStG vorgesehenen Rückwirkungsfrist ist der 30. September jedes Jahr ein wichtiger Termin, der nicht versäumt werden sollte. Die Autorin stellt in einer Übersicht potenzielle Maßnahmen für die Unternehmenspraxis dar.

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