An die Stelle der Erbschafts- und Schenkungssteuer traten mit dem SchenkMG 2008 zahlreiche Adaptierungen einzelsteuerlicher gesetzlicher Maßnahmen. Ua wurde § 121a BAO neu eingeführt und das GrEStG novelliert. Zu beiden Bereichen hat das BMF hierzu jüngst Erläuterungen veröffentlicht, welche im Artikel dargestellt werden.