§ 2 Abs 1 Z 14 KfzStG normiert eine Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge, die für die Zustellung bzw Abholung von Gütern im kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzt werden. Der Autor nimmt unter Heranziehung der anerkannten juristischen Auslegungsregeln eine praxisgerechte Interpretation gegenständlicher Begünstigungsvorschrift vor.