vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuersatz von 5 % auf Lebensmittel möglich

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa LattnerÖStZ 2008/1012ÖStZ 2008, 510 Heft 21 v. 3.11.2008

Die MwStSyst-RL erlaubt den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Diese ermäßigten Steuersätze dürfen nur auf bestimmte - im Anhang III der MwStSyst-RL - aufgezählte Gegenstände und Dienstleistungen angewendet werden. Zu diesen zählen ua Lebensmittel, Druckerzeugnisse und Kunstgegenstände.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!