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Anwendung der Differenzbesteuerung bei zunächst für den privaten Bereich angeschafften Gegenständen

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa LattnerÖStZ 2008/1011ÖStZ 2008, 510 Heft 21 v. 3.11.2008

Der aktuelle USt-Fall beurteilt Folgendes: Ein Antiquitätenhändler hat einen Jugendstilschrank geerbt und bisher in seinem Privathaus genutzt. Nunmehr legt er diesen Jugendstilschrank aus seinem Privatvermögen in sein Unternehmen ein. Kann er beim Verkauf die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 anwenden?

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