Der aktuelle USt-Fall beurteilt Folgendes: Ein Antiquitätenhändler hat einen Jugendstilschrank geerbt und bisher in seinem Privathaus genutzt. Nunmehr legt er diesen Jugendstilschrank aus seinem Privatvermögen in sein Unternehmen ein. Kann er beim Verkauf die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 anwenden?