Der vom VwGH bei ausländischen Portfoliodividenden in der Entscheidung vom 17. 4. 2008, 2008/15/0064, als gemeinschaftsrechtskonforme Lösung postulierte Methodenwechsel zur Anrechnungsmethode zog einerseits eine Information der Finanzverwaltung vom 13. 6. 2008, BMF-010216/0090-VI/6/2008, nach sich und hat andererseits in diversen Publikationen im Fachschrifttum seinen Niederschlag gefunden und zT eine mit profunden Argumenten untermauerte Kritik hervorgerufen. Die Rechtsansicht des VwGH, wonach Dividendenzuflüsse ausländischer Kapitalgesellschaften bei Anteilen über 10 % (bis 2003: 25 %) entsprechend § 10 Abs 2 KStG steuerbefreit sind, während darunter liegende Anteile besteuert werden sollen, hat auch beim UFS Linz in fortgesetzten Verfahren beträchtliche Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben hervorgerufen. Am 29. 9. 2008 hat er daher zwei Vorlagebeschlüsse gefasst: