Die Autoren bieten - insb in Anbetracht der Risken der Nachversteuerung - eine überblicksartige Betrachtung des Freibetrags für investierte Gewinne (§ 10 EStG 1988) am Beispiel einer Einbringung nach Artikel III UmgrStG und eines Zusammenschlusses nach Artikel IV UmgrStG.