Der UFS hat sich bereits mehrfach mit der steuerlichen Beurteilung von APART-Stipendien auseinandergesetzt. Die Entscheidung der Außenstelle Salzburg aus dem Jahr 2006 (UFS 13. 3. 2006, RV/0227-S/05 und RV/0228-S/05) wurde dem VwGH vorgelegt. Dieser beurteilte am 20. 2. 2008 (2006/15/0171) die Stipendienbeträge als im Weg der Veranlagung zu erfassende Einkünfte aus nsA.