Der UFS setzte sich erstmals mit Detailfragen zur Berechnung des Eigenkapitalanstiegs auseinander. Die mit der Entscheidung des UFS vom 21. 11. 2007, RV/0558-S/06, entschiedenen verfahrensrechtlichen Aspekte wurden bereits in SWK 14/15/2008, S 462, besprochen. Der nunmehrige Artikel widmet sich den materiellrechtlichen Aussagen.