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Steuerfalle Liegenschaftsschenkungen

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/746ÖStZ 2008, 370 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Für Übertragungen von Mietobjekten ab dem 31. 7. 2008 entfällt zwar die Schenkungssteuer, dafür aber auch die Aufwertungsmöglichkeit auf die fiktiven AK, und der Rechtsnachfolger hat die AfA vom Vorgänger für die Restnutzungsdauer fortzusetzen. Dies könne zu einem enormen Steuernachteil führen; es sei daher zu überlegen, ob nicht eine Übertragung noch vor dem 31. 7. 2008 erfolgen sollte.

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