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Dacherneuerung bei einem gekauften Dachboden

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/739ÖStZ 2008, 369 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Erwirbt ein Wohnungseigentümer den Dachboden, um ihn auszubauen, dann zähle die Dacherneuerung auch dann zum Herstellungsaufwand, wenn das Dach bereits erneuerungsbedürftig war. Der Fall sei anders zu beurteilen, als wenn der Hauseigentümer das schadhafte Dach selbst zum Anlass nimmt, den Dachboden auszubauen.

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