Das neue Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) tritt am 1. 8. 2008 in Kraft. Die Autoren erörtern den Anwendungsbereich der Stiftungseingangssteuer (StiftESt), die Zuwendungen von Stiftungen und Substiftungen, ausländische Stiftungen und "Sanktionsbesteuerung" sowie Ausschüttungen an Begünstigte.