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Ist das E-Mail doch eine Urkunde iS des GebG?

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/731ÖStZ 2008, 369 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Nach Ansicht von Steiner spricht vieles dafür, dass die Meinung der Finanzverwaltung, es komme für eine gebührenpflichtige Urkunde nicht mehr auf das Vorliegen eines Ausdrucks auf Papier an, zutreffend ist.

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