(Rechberger, RdW 2007/87, S. 71)
Die Handelsrechtsreform bringt lt Rechberger für den Unternehmensübergang gravierende Änderungen. Statt der bisher vorgesehenen Haftung des Erwerbers wird nun ein schwebend wirksamer Übergang der Rechtsverhältnisse als Normalfall angeordnet. Weiters kommt es hinkünftig nicht mehr auf die Fortführung der Firma an. Der Autor beleuchtet die Neuregelung und stellt für einige der offenen Fragen eine Lösung vor.