(Fellner, SWK 6/2007, T 017)
Im Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode ist auf der Basis des Ergebnisses des Österreich-Konvents ausdrücklich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vorgesehen, wobei insb die UVS und der UFS in diese echten Gerichte übergeführt werden sollen.