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Steuerliche Behandlung der Fahrerkarte

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/322ÖStZ 2007, 145 Heft 7 v. 2.4.2007

Die Fahrerkarte, die gem § 102a KFG von einem LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für den Arbeitgeber nicht ausüben kann. Eine private Verwendung der Fahrerkarte ist praktisch auszuschließen.

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