(Doralt, RdW 2007/57, S. 55)
Als Ergebnis seiner Überlegungen hält der Autor fest, dass die bestehende Rechtslage in hohem Maße unbefriedigend ist. Die Nichtberücksichtigung endbesteuerter Einkünfte bei Ermittlung des Selbstbehaltes sei geeignet, Steuerpflichtige ohne oder mit geringen endbesteuerten Einkünften erheblich zu benachteiligen.